Händeschütteln in Anwesenheit eines Schlichters

Verfahren und Antrag

Informieren Sie sich im Vorfeld über das Schlichtungsverfahren und laden Sie sich anschließend einen Schlichtungsantrag herunter. Bei aufkommenden Fragen stehen wir beratend zur Seite.

Mehr erfahren

Die Schlichtungsstelle

Bei der Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung handelt es sich um eine vom Bundesamt für Justiz anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Unterlassungsklagegesetzes (UKlaG) § 14 Abs. 3, sowie des § 11 der Finanzschlichtungsverordnung (FinSV).

Träger der Schlichtungsstelle ist der VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V., Hauptgeschäftsstelle, Friedrichstraße 149, D-10117 Berlin.

Ombudspersonen

Die für die Schlichtungen zuständigen Ombudspersonen sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Wolfgang Arenhövel und Antonius Fahnemann sind für eine faire und unparteiische Verhandlungsführung verantwortlich und dürfen eine Streitigkeit nicht schlichten, wenn Gründe vorliegen, die Misstrauen gegen ihre Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit rechtfertigen. Ombudspersonen sind verpflichtet, Umstände, die ihre Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit beeinträchtigen können, anzuzeigen. An Stelle der befangenen Ombudsperson wird dann deren Vertreter tätig.

Um die Position eines Streitmittlers einnehmen zu können, muss die Ombudsperson die Befähigung zum Richteramt haben, über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung verfügen und darf in den letzten drei Jahren vor seiner Bestellung weder beim VOTUM-Verband, dessen Mitgliedsunternehmen noch einer anderen Gesellschaft, die sich dem Schlichtungsverfahren des VOTUM-Verbands angeschlossen hat, beschäftigt gewesen sein.

Die Ombudspersonen werden durch den Vorstand des VOTUM e.V. für die Dauer von drei Jahren bestellt. An jeder Bestellung werden zusätzlich das Bundesamt für Justiz und der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. beteiligt.

Wolfgang Arenhövel

1946
Geboren in Ibbenbüren / Westf.
1981
Ernennung zum Richter am Landgericht
1990
Abordnung an das Landgericht Aurich
1991
Ernennung zum Richter am Landgericht
1997
Präsident des Landgerichts Verden (Bezirk OLG Celle)
1999
Präsident des Landgerichts Osnabrück (Bezirk OLG Oldenburg)
2005
Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen
Vorsitzender des III. Zivilsenats / 1. Strafsenats
2007
Mitglied des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen (zeitweise Vizepräsident)
2011
Versetzung in den Ruhestand
Bestellung zum Ombudsmann des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (Vertreter)
2013
Berufung in den BaFin-Verbraucherbeirat
2014
Bestellung zum Ombudsmann des VuV Verband Unabhängiger Vermögensverwalter in Deutschland e.V.
2015
Leiter der Schlichtungsstelle Bergschaden in Niedersachsen

Antonius Fahnemann

1950
Geboren in Nordhorn
1971-1975
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen
1981
Ernennung zum Richter am Landgericht Osnabrück
1999
Ernennung zum Direktor des Amtsgerichts Bad Iburg
2004
Ernennung zum Vizepräsidenten des Landesgerichts Osnabrück
2006
Ernennung zum Präsidenten des Landgerichts Osnabrück
2016
Versetzung in den Ruhestand
2019
Bestellung zum Fondsombudsmann
Seit 2022
Neubestellung zum Fondsombudsmann

Aktuell
Vorsitzender der Schlichtungsstelle der Handwerkskammer Osnabrück (baurechtliche Schlichtungen) und der Ärztekammer Osnabrück
Aktuell
Vorsitzender der arbeitsrechtlichen Schlichtungsstelle des Bistums Osnabrück incl. Caritas