Ombudspersonen
Die für die Schlichtungen zuständigen Ombudspersonen sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Wolfgang Arenhövel und Antonius Fahnemann sind für eine faire und unparteiische Verhandlungsführung verantwortlich und dürfen eine Streitigkeit nicht schlichten, wenn Gründe vorliegen, die Misstrauen gegen ihre Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit rechtfertigen. Ombudspersonen sind verpflichtet, Umstände, die ihre Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit beeinträchtigen können, anzuzeigen. An Stelle der befangenen Ombudsperson wird dann deren Vertreter tätig.
Um die Position eines Streitmittlers einnehmen zu können, muss die Ombudsperson die Befähigung zum Richteramt haben, über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung verfügen und darf in den letzten drei Jahren vor seiner Bestellung weder beim VOTUM-Verband, dessen Mitgliedsunternehmen noch einer anderen Gesellschaft, die sich dem Schlichtungsverfahren des VOTUM-Verbands angeschlossen hat, beschäftigt gewesen sein.
Die Ombudspersonen werden durch den Vorstand des VOTUM e.V. für die Dauer von drei Jahren bestellt. An jeder Bestellung werden zusätzlich das Bundesamt für Justiz und der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. beteiligt.